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   BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80   

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BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80 (https://dejure.org/1980,3070)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1980 - 2 RU 17/80 (https://dejure.org/1980,3070)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1980 - 2 RU 17/80 (https://dejure.org/1980,3070)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 122/66
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Sie trägt vor: Das LSG sei zu Unrecht davon ausgegangen, daß der öffentliche Verkehrsraum sich bis zur Eingangstür der Bäckerei erstrecke (s. BSG Urteil vom 7. Dezember 1968 - 2 RU 122/66).

    Hinsichtlich dieser Beziehung zur versicherten Arbeitstätigkeit unterscheidet sich der Einkauf grundsätzlich nicht von den zahlreichen, dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnenden Verrichtungen, die nötig sind, damit der Weg zur Arbeit angetreten und die Arbeit ausgeführt werden kann (vgl BSGE 7, 255, 257; BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 122/66 - s. auch BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24; Brackmann aaO S 486 u).

    Diese Einschiebung in das Zurücklegen des Weges war mehr als eine nur unerhebliche Unterbrechung, so daß während ihrer Dauer der ursächliche Zusammenhang mit dem Zurücklegen des Weges nach der Arbeitsstätte als rechtlich unwesentlich in den Hintergrund getreten und deshalb der Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO unterbrochen war (BSG SozR Nr. 5 und 28 zu § 543 RVO aF; BSG Urteile vom 31. Oktober 1968 aaO und vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69 - Brackmann aaO S. 486 y).

    Der Senat hat es in seiner Rechtsprechung auch insoweit stets als wesentlich angesehen, ob der Verletzte den Bereich der öffentlichen Straße, auf dem er den Weg zur Arbeitsstätte zurücklegte, verlassen mußte (s. ua BSG SozR aaO; BSG Urteile vom 31. Oktober 1968 aaO und 31. Oktober 1972 - 2 RU 99/71 - Brackmann aaO S. 486 v und w).

    Ebenso wie die Unterbrechung des Weges nach der ständigen Rechtsprechung des Senats begann, als der Kläger den öffentlichen Verkehrsraum seines Weges nach dem Ort der Tätigkeit verließ, hätte sie erst mit dem Erreichen dieses Verkehrsraumes geendet (s. ua BSG Urteile vom 30. Oktober 1964 - 2 RU 18/64 -, 31. März 1965 - 2 RU 167/63 -, 26. Mai 1966 - 2 RU 245/63 -, 31. Oktober 1968 aaO und 31. Oktober 1972 aaO; ebenso ua Brackmann aaO S. 486 w; Lauterbach aaO § 550 Anm 17 Buchst a; Podzun aaO Kennzahl 121 S. 12).

  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 73/75

    Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Einrichtung eines Girokontos -

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Dadurch hatte der Kläger den Weg zur Arbeitsstätte unterbrochen (s. BSGE 41, 141, 144; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 9. Aufl, S. 486 s I; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 550 Anm 17, 19; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennzahl 121 S. 12).

    Während einer privaten Verrichtung dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Unterbrechung lediglich als geringfügig anzusehen ist (s. ua BSGE 20, 219, 221; 41, 141, 144; Brackmann aaO S. 486 t und 486 x sowie Lauterbach aaO § 550 Anm 17 Buchst a und d und Podzun aaO Kennzahl 070 S. 9 und Kennzahl 121 S. 13 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 40/76
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Das BSG habe in seinem Urteil vom 21. Dezember 1977 (2 RU 40/76) ausgeführt, daß die Ansicht, erst mit dem Erreichen des öffentlichen Verkehrsweges wäre die Unterbrechung beendet gewesen, nicht ausreichend berücksichtige, daß für den Beginn und für die Beendigung des Versicherungsschutzes bei Betriebswegen jedenfalls nicht strengere Maßstäbe anzulegen seien als für Wege nach und von der Arbeitsstätte.

    Deshalb steht auch das vom LSG angeführte Urteil des Senats vom 21. Dezember 1977 (2 RU 40/76) nicht im Widerspruch zu der oben aufgezeigten Rechtsprechung des Senats.

  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76

    Unfallversicherungsschutz - Kauf eines Uhrenarmband - Geschäft gegenüber der

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Auch in den von dem Kläger in der Revisionserwiderung zitierten Urteile vom 28. Oktober 1976 (8 RU 2/76) und vom 24. Februar 1977 (8 RU 42/76) - SozR 2200 § 550 Nr. 27) hat der 8. Senat den öffentlichen Straßenbereich als die maßgebende Grenze angesehen.
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 99/71
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Der Senat hat es in seiner Rechtsprechung auch insoweit stets als wesentlich angesehen, ob der Verletzte den Bereich der öffentlichen Straße, auf dem er den Weg zur Arbeitsstätte zurücklegte, verlassen mußte (s. ua BSG SozR aaO; BSG Urteile vom 31. Oktober 1968 aaO und 31. Oktober 1972 - 2 RU 99/71 - Brackmann aaO S. 486 v und w).
  • BSG, 24.02.1977 - 8 RU 42/76
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Auch in den von dem Kläger in der Revisionserwiderung zitierten Urteile vom 28. Oktober 1976 (8 RU 2/76) und vom 24. Februar 1977 (8 RU 42/76) - SozR 2200 § 550 Nr. 27) hat der 8. Senat den öffentlichen Straßenbereich als die maßgebende Grenze angesehen.
  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 124/54

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Zwar beginnt und endet der Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit mit dem Durchschreiten der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes (vgl ua BSGE 2, 239, 243; 42, 293, 294; Brackmann aaO S. 485 k und Lauterbach aaO § 550 Anm 11 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Während einer privaten Verrichtung dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht Versicherungsschutz nur, wenn die Unterbrechung lediglich als geringfügig anzusehen ist (s. ua BSGE 20, 219, 221; 41, 141, 144; Brackmann aaO S. 486 t und 486 x sowie Lauterbach aaO § 550 Anm 17 Buchst a und d und Podzun aaO Kennzahl 070 S. 9 und Kennzahl 121 S. 13 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 247/74

    Versicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Durchschreiten des

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Zwar beginnt und endet der Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit mit dem Durchschreiten der Außentür des vom Versicherten bewohnten Gebäudes (vgl ua BSGE 2, 239, 243; 42, 293, 294; Brackmann aaO S. 485 k und Lauterbach aaO § 550 Anm 11 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 30/56
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80
    Hinsichtlich dieser Beziehung zur versicherten Arbeitstätigkeit unterscheidet sich der Einkauf grundsätzlich nicht von den zahlreichen, dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnenden Verrichtungen, die nötig sind, damit der Weg zur Arbeit angetreten und die Arbeit ausgeführt werden kann (vgl BSGE 7, 255, 257; BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 122/66 - s. auch BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24; Brackmann aaO S 486 u).
  • BSG, 29.06.1971 - 2 RU 117/69
  • BSG, 26.05.1966 - 2 RU 245/63
  • BSG, 31.03.1965 - 2 RU 167/63
  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 18/64
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die räumliche Unterbrechung beginnt spätestens dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum seines Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit verlässt, und endet mit dem Erreichen dieses Verkehrsraumes sowie der Wiederaufnahme der Fortbewegung in Richtung des ursprünglichen Ziels (BSG Urteil vom 29. April 1980 - 2 RU 17/80 - SozR 2200 § 550 Nr. 44 S 108, modifiziert durch Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293, 296, 301 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr 8 und 18).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die räumliche Unterbrechung beginnt spätestens dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum seines Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit verlässt, und endet mit dem Erreichen dieses Verkehrsraumes sowie der Wiederaufnahme der Fortbewegung in Richtung des ursprünglichen Ziels (BSG Urteil vom 29. April 1980 - 2 RU 17/80 - SozR 2200 § 550 Nr. 44 S 108, modifiziert durch Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293, 296, 301 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 RdNr 8 und 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 4636/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die räumliche Unterbrechung beginnt erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum seines Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit verlässt, und endet mit dem Erreichen dieses Verkehrsraumes sowie der Wiederaufnahme der Fortbewegung in Richtung des ursprünglichen Ziels (BSG, Urteil vom 29.04.1980 - 2 RU 17/80 - SozR 2200 § 550 Nr. 44 S. 108, modifiziert durch Urteil vom 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.1997 - L 6 U 3/97

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Arbeitsunfall nach den Vorschriften der

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  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg -

    Eine Ausdehnung des Versicherungsschutzes in jede beliebige Richtung auch von Seiten- oder Querstraßen widerspreche auch dem Urteil des BSG vom 29. April 1980 (2 RU 17/80 - SozR 2200 § 550 Nr. 44), wonach der Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit beim Einbiegen in eine Nebenstraße oder auf einen neben der Straße liegenden Platz unterbrochen werde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - L 3 U 287/11

    Wegeunfall - Wenden über Supermarktparkplatz als versichertem Weg

    Eine geringfügige Unterbrechung liege nur dann vor, wenn eine private Besorgung im Bereich der Straße, auf der der Verletzte den Weg zur Arbeit zurücklege, so im Vorbeigehen erledigt werde (BSG, Urteil v. 29. April 1980, 2 Ru 17/80; Urteil v. 31. Oktober 1972, 2 Ru 99/71 in juris).
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